Urteil zum Datenleck: Klage lohnt sich!

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Im Jahr 2021 war Facebook von einem großen Datenleck betroffen, wobei Daten von 533 Millionen Nutzern an Hacker weitergegeben wurden. Für die betroffenen Nutzer war dieses Leck besonders besorgniserregend, da solche Datenverstöße von unerwünschten E-Mails bis hin zu Identitätsdiebstahl reichen können.

Der Fall im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck vor dem OLG Hamm:

Trotz mehrerer Urteile deutscher Gerichte zugunsten der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck traf das Oberlandesgericht (OLG) Hamm eine unerwartete Entscheidung zu Gunsten von Facebook. Die Klägerin, deren Handynummer nach dem Leck im Darknet auftauchte, klagte gegen Facebook und führte Gefühle von Überwachung, Kontrollverlust und Hilflosigkeit an. Das OLG Hamm erkannte zwar den Verstoß gegen die DSGVO durch Facebook an, war jedoch der Meinung, dass es keinen immateriellen Schaden gab.

Die Besonderheit des Urteils des OLG Hamm im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai klargestellt, dass auch minimale datenschutzrechtliche Verstöße entschädigt werden müssen, insbesondere wenn es sich um immaterielle Schäden handelt. Solche Schäden, wie der Kontrollverlust über persönliche Daten, sind zwar nicht sichtbar, müssen jedoch kompensiert werden.

Nach dem Entscheid des OLG Hamm entschied das Landgericht (LG) Paderborn, welches dem OLG Hamm unterstellt ist, im Fall des Facebook-Datenlecks erneut zugunsten des Klägers. Es ist unwahrscheinlich, dass dieses spezielle Urteil des OLG Hamm prägend wird, da die Mehrheit der Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck weiterhin den Verbrauchern zugutekommt. Zum Beispiel haben die Landgerichte in Frankfurt, Erfurt und Hannover kürzlich im Sinne der Betroffenen entschieden.